BAföG

50 Jahre Studierendenwerk - 50 Jahre BAföG

BAföG steht für mehr Chancengerechtigkeit im deutschen Hochschulsystem. Diese staatliche Studienfinanzierung gibt es seit 1971, und sie hat sich millionenfach bewährt. Mehr als vier Millionen Menschen konnten bisher dank BAföG studieren. Heute profitiert knapp ein Fünftel der Studierenden vom Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Mit dem BAföG sollen sich junge Menschen eine Ausbildung finanzieren können, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Die Studierenden bekommen BAföG, wenn die eigenen finanziellen Mittel und die der Eltern oder Lebenspartner und Lebenspartnerinnen dazu nicht ausreichen.
Das Studierendenwerk berät und informiert über den Weg zum BAföG, rechnet aus, ob es einen Anspruch auf BAföG gibt, unterstützt beim Ausfüllen und bearbeitet letztendlich den Antrag, damit es nicht länger als nötig bis zum ersten Zahlungseingang dauert.
Historisch war es ein weiter Weg bis zur geregelten Ausbildungsfinanzierung.

 

Das Wirtschaftswunder

Es sind die 1950er-Jahre in Deutschland, wo nach dem Krieg das Wirtschaftsleben erstaunlich schnell Schwung aufnimmt. Der Lebensstandard der Bevölkerung steigt, es herrscht nahezu Vollbeschäftigung. Doch die erste Sozialerhebung der Studierendenwerke von 1952 zeigt: Das Wirtschaftswunder zieht an den Studierenden vorbei. Sie profitieren wenig vom Aufschwung, auch Sozialleistungen erreichen sie kaum. Wer sein Studium nicht privat finanzieren kann, hat es schwer.
So kommt es zur Diskussion um eine Neuregelung der Ausbildungsförderung. 1957 einigt man sich auf das „Honnefer Modell“: Bund und Länder teilen sich die Kosten der Studienförderung – zu Beginn 150 Deutsche Mark pro Semester. Die Wirkung bleibt allerdings beschränkt: Höchstens 20 Prozent der Studentinnen und Studenten werden gefördert - einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Studierendenwerke drängen weiter auf bessere Finanzierungshilfen für die Studierenden.

Endlich im Gesetz verankert: Das BAföG

Damit Bewegung in die Sache kommt, braucht es einen Regierungswechsel: 1969 wird Willy Brandt Bundeskanzler. Unter der neuen Regierung tritt 1971 das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Kraft. Die Förderung ist nun ein Vollzuschuss, muss also nicht zurückgezahlt werden, und auf das BAföG besteht ein einklagbarer Rechtsanspruch. So wird die staatliche Studienfinanzierung ein echter Erfolg: An der Gesamthochschule Kassel, gegründet 1971, gibt es schon ein Jahr später 4.800 Studierende, die ihren Lebensunterhalt mit BAföG finanzieren - Ende der 1970er sind es sogar 52 Prozent der Studentinnen und Studenten.

BAföG wird Teildarlehen

Steigende Studierendenzahlen (und damit auch Kosten) machen das Gesetz aber immer wieder zum Streitpunkt. 1983 stellt die Regierung Kohl die Förderung auf ein Volldarlehen um, BAföG-Gelder müssen ab sofort vollständig zurückgezahlt werden. Für viele Studierende bedeutet das eine hohe Hürde: Die Antragszahlen brechen ein. Es folgen verschiedene Korrekturen, aus dem Volldarlehen wird schließlich ein Teildarlehen.
Dennoch sinkt bis zum Jahr 2000 die Zahl der Studierenden, die durch BAföG gefördert werden, deutlich. In Kassel sind es nur noch 11,4 Prozent der Studentinnen und Studenten - viele brauchen Nebenjobs, um über die Runden zu kommen.

BAföG im Wandel

2021 ist das BAföG noch immer ein wichtiger Schrittmacher für den Aufstieg durch Bildung. Es lohnt sich, einen Antrag zu stellen. 50 Jahre, nachdem das BAföG in Kraft trat, ist die staatliche Studienfinanzierung halb geschenktes Geld, halb zinsloses Darlehen - zurückgezahlt werden müssen aber maximal 10.000 Euro.
Gleichzeitig wurden die Grundleistungen mehrfach angepasst, um höhere Lebenshaltungskosten zu spiegeln - Elternfreibeträge stiegen ebenso wie Bedarfssätze und Wohnkosten-Pauschalen.
BAföG macht das Studieren leichter - wer BAföG bekommt, muss weniger jobben und hat mehr Zeit fürs Studieren. BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger müssen übrigens auch keine Rundfunkbeiträge zahlen - schon allein das spart 210 Euro pro Jahr.
Der BAföG-Antrag selbst ist digital geworden. Und damit deutlich komfortabler als früher. Schon bei der Eingabe sehen Antragstellerinnen und Antragssteller, ob noch etwas fehlt oder ob Korrekturen nötig sind. Und wer eine eID hat, kann seinen Antrag sogar komplett papierlos stellen.
Was sich in fünf Jahrzehnten nicht geändert hat: Unser freundliches BAföG-Team unterstützt mit Rat und Tat, beantwortet gern alle Fragen und hilft dabei, den Weg zur sicheren Studienfinanzierung zu ebnen.