AFBG

50 Jahre Studierendenwerk - 25 Jahre AFBG

Wer sich beruflich weiterbilden möchte, muss in aller Regel viel investieren: Arbeit, Zeit, Engagement und Geld sind nötig, um sich zusätzlich zum Beruf erfolgreich zu qualifizieren und einen höheren Abschluss zu erreichen. Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch Aufstiegs-BAföG genannt, unterstützt das Studierendenwerk Kassel Teilnehmende, die sich in einer beruflichen Aufstiegsfortbildung befinden.
Seit 1996 gibt es das damalige „Meister-BAföG“, so wurden inzwischen bundesweit mehr als drei Millionen berufliche Aufstiege zu Fachkräften, Führungskräften und selbstständigen Unternehmerinnen und Unternehmern ermöglicht. Dazu gehören mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meisterin und Meister, Erzieherinnen und Erzieher, Betriebswirte, Technikerin und Techniker sowie Fachwirte.
Ziel ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum einen finanziell in ihrer beruflichen Aufstiegsfortbildung zu unterstützen und zum anderen Mut für Existenzgründungen und Fortbildungen zu machen.

Ein modernisiertes Gesetz

Im August 2020 wurde das Aufstiegs-BAföG an die individuellen Bedürfnisse der Empfängerinnen und Empfänger angepasst und so noch attraktiver für alle, die ihre Chance auf eine Karriere in der beruflichen Bildung nutzen wollen. Außerdem wird die Unterstützung zum Lebensunterhalt erstmals ein Vollzuschuss (bei Fortbildung in Vollzeit) und muss nicht zurückgezahlt werden.
Seit der Anpassung des Gesetzes konnte das Studierendenwerk Kassel deutlich mehr Teilnehmende an Lehrgängen und Schüler an Fachschulen mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützen. Weitere Informationen gibt es unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de und natürlich bei den Beraterinnen und Beraterin des Studierendenwerks

Vorteile

Anders als bei Stipendienprogrammen, bei denen regelmäßig eine Auswahl der Geförderten stattfindet, gilt für das Aufstiegs-BAföG: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Förderung.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten unabhängig von ihrem Einkommen oder Vermögen einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung. Bei Vollzeitmaßnahmen ist zudem ein Beitrag zum Lebensunterhalt möglich. Dieser ist jedoch abhängig vom Einkommen und Vermögen. Die Förderung gibt es als Zuschuss.
Das AFBG leistet so einen Beitrag zur Sicherung und Qualifizierung von Fach- und Führungskräften und trägt damit auch zur Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland bei.

Wir helfen beim beruflichen Aufstieg

Das AFBG-Team des Studierendenwerks ist für Interessierte, Teilnehmerinnen und Teilnehmer da, berät und klärt Rückfragen oder hilft beim Ausfüllen des Antrags.